Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen der Steuerkanzlei Frank, Constanze Frank, Steuerberaterin, und ihren Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem erteilten Auftrag. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften (StBerG, DVStB, BOStB) ausgeführt. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit übergebener Unterlagen und Zahlen gehört nur dann zum Auftrag, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Mitwirkungspflichten der Auftraggeber
Auftraggeber sind verpflichtet, alle für die Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und über alle Vorgänge zu informieren, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Das gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.
4. Verschwiegenheit
Die Steuerberaterin ist nach § 57 Abs. 1 StBerG verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Von der Verschwiegenheitspflicht kann nur der Auftraggeber entbinden; gesetzliche Offenbarungspflichten bleiben unberührt.
5. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation per E-Mail erfolgt auf Wunsch der Auftraggeber. Auf die Risiken unverschlüsselter E-Mail-Kommunikation wird hingewiesen; auf Wunsch werden andere Übermittlungswege vereinbart.
6. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), soweit keine abweichende zulässige Vereinbarung getroffen wurde. Alle Vergütungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Auslagen werden gesondert berechnet. Vorschüsse können verlangt werden.
7. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Beschränkung der Haftung für Schäden aus Fahrlässigkeit bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung im gesetzlich zulässigen Rahmen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
8. Beendigung des Auftrags
Der Auftrag endet durch Erfüllung, durch Zeitablauf oder durch Kündigung. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Nach Beendigung sind überlassene Unterlagen auf Verlangen herauszugeben.
9. Aufbewahrung von Unterlagen
Handakten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt und anschließend datenschutzgerecht vernichtet.
10. Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz der Kanzlei, soweit gesetzlich zulässig.